Die Haftung von Verwaltungsratsmitgliedern öffentlich-rechtlicher Anstalten gegenüber der Anstalt und Außenstehenden
Zusammenfassung
Das Werk setzt sich ausführlich mit der persönlichen Haftung von Verwaltungsratsmitgliedern öffentlich-rechtlicher Anstalten (z.B. Landesbanken) gegenüber der Anstalt selbst sowie gegenüber Außenstehenden auseinander. Dazu werden zunächst die bestehenden Haftungsvorschriften in einzelnen Anstaltsgesetzen untersucht. Schwerpunktmäßig wird daraufhin die Frage behandelt, ob auch eine Haftung der Verwaltungsratsmitglieder gegenüber der Anstalt in Betracht kommt, wenn das zugrundeliegende Anstaltsgesetz eine Haftungsgrundlage hierfür nicht ausdrücklich vorsieht. Dies wirft die grundsätzliche Problematik auf, ob und, wenn ja, in welchem Umfang eine Rechtsfortbildung zu Lasten Privater im öffentlichen Recht zulässig ist (sog. Bürgerhaftung). Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die verschiedenen betroffenen Verfassungsgrundsätze sowie die hierzu bereits ergangene Rechtsprechung und den Meinungsstand in der Literatur eingegangen. Dabei werden allgemein gültige Richtlinien, die sich nicht nur auf die Haftung von Verwaltungsratsmitgliedern beschränken, herausgearbeitet. Abschließend befasst sich die Studie mit der Frage, ob auch Dritte die Verwaltungsratsmitglieder unmittelbar in Anspruch nehmen können.
- 5–14 Vorwort 5–14
- 25–28 A. Einführung 25–28
- 35–37 I. Verwaltungsrat 35–37
- 186–187 III. Zwischenergebnis 186–187
- 190–190 2. Rechtsweg 190–190
- 191–191 III. Zwischenergebnis 191–191
- 194–194 IV. Zwischenergebnis 194–194
- 197–200 K. Zusammenfassung 197–200
- 201–216 Literaturverzeichnis 201–216