Der Staat als Rechtsordnung
Hans Kelsens Identitätsthese und ihre Bedeutung für den europäischen Konstitutionalisierungsprozess
Zusammenfassung
Die Klärung des Verhältnisses von Staat und Verfassung war und ist Gegenstand unzähliger Diskussionen. Es handelt sich um eine rechtlich wie politisch höchst bedeutende Fragestellung, was nicht zuletzt das Scheitern des Europäischen Verfassungsvertrages gezeigt hat.
Gemeinhin wird unter einer Verfassung die rechtliche Grundordnung eines Staates verstanden. Dem liegt ein faktisches Staatsverständnis zugrunde, wonach der Staat Voraussetzung und Garant der Verfassung und des Rechts insgesamt ist. Ausgehend von Hans Kelsens normativer Rechtstheorie tritt der Autor dieser Annahme entgegen, indem er dessen Identitätsthese von Staat und Recht aufgreift.
Im Zentrum steht der aus Kelsens neukantianischem Ansatz folgende Anspruch auf Methodenreinheit, der bis heute nichts von seiner Aktualität verloren hat. Eine generell-abstrakte juristische Interpretation von Staat und Verfassung bietet neben dem Vorteil sprachlich-begrifflicher Klarheit auch den Vorzug einer Entideologisierung des Rechts. Bereits die gegenwärtige europäische Rechtsordnung könnte als eine staatliche angesehen werden, ohne dass damit zugleich die Gefahr der Entstehung eines europäischen Superstaats verbunden wäre.
- 19–40 Einleitung 19–40
- 19–27 A. Das Problem 19–27
- 34–35 V. Die Hypothese 34–35
- 203–203 II. Zur Vorgehensweise 203–203
- 205–207 I. Der Ontologieeinwand 205–207
- 209–210 IV. Der Stufenbaueinwand 209–210
- 211–211 VI. Der Ideologieeinwand 211–211
- 235–245 C. Kelsens Erwiderungen 235–245
- 258–258 I. Zur These 258–258
- 261–262 I. Zur These 261–262
- 262–263 II. Erwiderung 262–263
- 263–268 C. Der Stufenbaueinwand 263–268
- 263–265 I. Zur These 263–265
- 265–268 II. Erwiderung 265–268
- 268–271 I. Zur These 268–271
- 271–273 II. Erwiderung 271–273
- 273–275 E. Der Ideologieeinwand 273–275
- 273–274 I. Zur These 273–274
- 274–275 II. Erwiderung 274–275
- 275–280 F. Der Moralitätseinwand 275–280
- 275–278 I. Zur These 275–278
- 278–280 II. Erwiderung 278–280
- 280–282 G. Zusammenfassung 280–282
- 301–308 Schluss 301–308
- 309–328 Literaturverzeichnis 309–328
- 329–330 Personenregister 329–330