Zusammenfassung
Das Merkmal der wirtschaftlichen Tätigkeit bildet die Grundlage der Unternehmensdefinition im Europäischen Kartellrecht. Nur Einheiten, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sind Unternehmen im Sinne des Europäischen Wettbewerbsrechts. Damit hängt die Effektivität der Europäischen Wettbewerbsregeln entscheidend von der Frage ab, was unter einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des Kartellrechts zu verstehen ist.
Die Abhandlung widmet sich dieser Frage eingehend. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Europäischen Gerichte und der Lösungsansätze in der wissenschaftlichen Literatur wird das Wesen einer wirtschaftlichen Betätigung in Form der Angebots- und Nachfragetätigkeit analysiert. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Fallgruppe der Sozialversicherungsträger, die gemäß der Rechtsprechung der Europäischen Gerichte eine nicht wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Abschließend werden die Auswirkungen der europäischen Rechtsprechung zum Merkmal der wirtschaftlichen Tätigkeit auf das deutsche Kartellrecht untersucht.
Ein eigenständiger Lösungsansatz zur Abgrenzung der wirtschaftlichen von der nicht wirtschaftlichen Tätigkeit bildet das Ergebnis der Studie: eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit im Rahmen einer auf dem Ausschlussprinzip beruhenden Leistungs- und Gegenleistungsbeziehung erbracht werden kann.
- 20–28 A. Einleitung 20–28
- 180–181 IV. Fazit 180–181
- 181–183 D. Schlussbetrachtung 181–183
- 184–186 A. Einleitung 184–186
- 246–247 A. Einleitung 246–247
- 260–261 IV. Fazit 260–261
- 272–273 D. Fazit 272–273
- 274–276 Schlussthesen 274–276
- 277–294 Literaturverzeichnis 277–294