Zusammenfassung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Qualifikation der audiovisuellen Verwertung der deutschen Fußballbundesliga. Nach bisher überwiegender Auffassung erfolgt diese auf der Grundlage der sogenannten Sportübertragungen-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1990. Demzufolge bestehen keine Immaterialgüterrechte an Sportveranstaltungen. Dennoch wird die Fußballbundesliga praktisch behandelt wie ein klassisches mediales Produkt, an dem absolute Rechte bestehen.
Der erste Teil der Arbeit untersucht, ob die Sportübertragungen-Entscheidung trotz aller rechtlichen und tatsächlichen Veränderungen der letzten zwei Jahrzehnte immer noch zur Qualifizierung der medialen Verwertung herangezogen werden kann. Der zweite Teil des Werkes ist der Frage gewidmet, ob die Beteiligung des Veranstalters der Fußballbundesliga an der Herstellung der Bild- und Tonaufnahmen der Bundesligaspiele neue Anknüpfungspunkte zur rechtlichen Qualifikation der audiovisuellen Verwertung auf einer absoluten Rechtsgrundlage eröffnet und welche Konsequenzen dies für die Vergabe von Übertragungsrechten hat.
- 15–17 I. Einleitung 15–17
- 40–41 4. Kostentragung 40–41
- 44–100 C. Die Anwendbarkeit der bisherigen BGH-Rechtsprechung auf das neue Produktionsverfahren 44–100
- 54–99 II. Abwehrrechte 54–99
- 54–64 1. Hausrecht 54–64
- 99–100 III. Ergebnis 99–100
- 162–164 E. Zusammenfassung 162–164
- 165–177 Literaturverzeichnis 165–177