Zusammenfassung
Das Recht der Europäischen Union beeinflusst die Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen. Doch in welchen Konstellationen bestehen Berührungspunkte mit dem Unionsrecht? Welchen Grenzen unterliegt die unmittelbare Gestaltung durch das Unionsrecht und wie wirkt es mittelbar? Dieses Werk erörtert, welchen Einfluss das Unionsrecht hat.
Art. 153 Abs. 5 AEUV schließt eigentlich eine europäische Gesetzgebung für den Arbeitskampf aus. Insbesondere für die Grundfreiheiten sowie die unionsrechtlichen Bestimmungen zu Vereinbarungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter stellt sich jedoch die Frage, inwieweit Arbeitskämpfe ihrem Regime unterliegen und damit das nationale Arbeitskampfrecht verdrängen.
- 19–21 Einleitung 19–21
- 51–52 F. Fazit 51–52
- 53–96 2. Kapitel: Der Arbeitskampf als unmittelbarer Gegenstand des Rechts der Europäischen Union 53–96
- 53–53 I. Fragestellung 53–53
- 92–92 IV. Gesamtergebnis 92–92
- 97–217 3. Kapitel: Der Arbeitskampf als mittelbarer Gegenstand des Rechts der Europäischen Union 97–217
- 97–181 A. Grundfreiheiten 97–181
- 135–180 III. Regelungstiefe 135–180
- 180–181 IV. Ergebnis 180–181
- 183–185 II. Regelungstiefe 183–185
- 191–192 V. Ergebnis 191–192
- 192–211 D. Unionsrechtlich vorgesehene Vereinbarungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern 192–211
- 192–193 I. Fragestellung 192–193
- 193–196 II. Vorüberlegungen 193–196
- 210–211 V. Ergebnis 210–211
- 217–217 III. Ergebnis 217–217
- 221–236 Literaturverzeichnis 221–236