Selektivverträge im vertragsärztlichen Leistungserbringungsrecht
Sozialrecht, Europäisches Kartellrecht, Kartellvergaberecht
Zusammenfassung
Zur Jahrtausendwende hat der deutsche Gesetzgeber das von ihm selbst aufgestellte Vertragsmonopol der kassenärztlichen Vereinigungen durchbrochen und mit den Selektivverträgen der vertragsärztlichen Versorgung erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Ärzten zugelassen. Doch die Neuregelungen werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten.
Unklar ist zum einen, was genau die über das 4. Buch SGB V verteilten, uneinheitlich gestalteten und seit ihrer Einführung bereits mehrfach geänderten Rechtsgrundlagen der Selektivverträge überhaupt zulassen. Hinter den vielen Detailfragen, denen sich die Arbeit annimmt, verbirgt sich die Frage danach, wie weit der neuartige Wettbewerb unter den vertragsärztlichen Leistungserbringern reicht.
Unklar ist zum anderen, wie das Rechtssystem den Vertragswettbewerb reguliert. Die Geschichte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zeigen, dass der Interessenwiderstreit der Krankenkassen und Ärzte verfasst werden muss, um die Sicherheit der Gesundheitsversorgung nicht zu gefährden. Der plötzliche Verzicht auf die Exklusivität des Kollektivvertragssystems hinterlässt ein rechtliches Vakuum, das der Gesetzgeber bislang nur mit Verwirrung über die Ausschlusswirkung des § 69 SGB V gefüllt hat. Der Autor untersucht deshalb, ob dem neuartigen Vertragswettbewerb mithilfe geltender Normen eine Wettbewerbsordnung zur Seite gestellt werden kann.
- 21–25 Einleitung 21–25
- 50–52 I. Überblick 50–52
- 52–53 II. Entwicklung 52–53
- 105–106 I. Überblick 105–106
- 106–107 II. Entwicklung 106–107
- 134–135 I. Überblick 134–135
- 135–136 II. Entwicklung 135–136
- 140–142 I. Überblick 140–142
- 142–142 II. Entwicklung 142–142
- 159–164 A. Der Gesundheitsmarkt 159–164
- 159–161 I. Teilmärkte 159–161
- 161–163 II. Regulierung 161–163
- 163–163 III. Interpendenz 163–163
- 164–166 I. Zweck 164–166
- 166–169 II. Struktur 166–169
- 169–172 III. Anwendbarkeit 169–172
- 172–172 IV. Zwischenergebnis 172–172
- 210–228 D. Folgen der Einordnung 210–228
- 228–228 E. Zwischenergebnis 228–228
- 229–231 A Einführung 229–231
- 229–230 I. Allgemeines 229–230
- 231–231 III. Prüfungsverlauf 231–231
- 232–233 II. Zweck 232–233
- 288–288 IV. Zwischenergebnis 288–288
- 288–290 D. Folgen der Einordnung 288–290
- 289–289 II. Lieferaufträge 289–289
- 289–290 III. Vergabeverfahren 289–290
- 290–290 E. Zwischenergebnis 290–290
- 292–294 I. Überblick 292–294
- 294–294 II. Entwicklung 294–294
- 294–301 III. Gegenstand 294–301
- 301–303 IV. Sicherstellung 301–303
- 304–304 I. Der Gesundheitsmarkt 304–304
- 304–305 II. Auffassung des EuGH 304–305
- 305–308 III. Eigene Einordnung 305–308
- 312–312 I. Einführung 312–312
- 319–331 Literaturverzeichnis 319–331