Zusammenfassung
Thomas Raiser gehört zu den wichtigsten Vertretern der deutschen Rechtssoziologie. Der Sammelband enthält die Beiträge aus vier Jahrzehnten von 1970 bis 2010 und dokumentiert eindrucksvoll den juristischen Umgang mit den gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts. In dem Band finden sich unter anderem Beiträge über die Funktion der Rechtssoziologie als Zweig der Rechtswissenschaft, über ihren Beitrag zur Gesetzgebung, Rechtsprechung und Juristenausbildung sowie über das Verhältnis von Recht und Moral und von Recht und Macht. Er schließt mit einem leidenschaftlichen Plädoyer für die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Nachbarwissenschaften der Rechtswissenschaft.
Nachdem die Grundlagenfächer auch in der Lehre wieder stärkeres Gewicht bekommen, sind Raisers Texte so aktuell wie am ersten Tag und eröffnen in der Zusammenschau neue Perspektiven auf das Wechselverhältnis von Recht und Gesellschaft.
- 13–20 Einleitung 13–20
- 21–52 1. Teil: Rückblick 21–52
- 21–25 I. Einleitung 21–25
- 38–39 I. Einleitung 38–39
- 39–41 II. Biographisches 39–41
- 53–55 I. Einleitung 53–55
- 61–63 IV. Rechtskenntnis 61–63
- 63–67 V. Rechtsakzeptanz 63–67
- 76–77 VII. Folgerungen 76–77
- 97–102 II. Homo Sociologicus 97–102
- 102–106 III. Homo Juridicus 102–106
- 114–114 VII. Zusammenfassung 114–114
- 127–132 V. Beispiele 127–132
- 159–160 VII. Schlussbemerkung 159–160
- 175–175 I. Einleitung 175–175
- 175–177 II. Max Weber als Jurist 175–177
- 186–190 VII. Neuere Entwicklung 186–190
- 195–201 II. Vertragstypen 195–201
- 223–224 VII. Schluss 223–224
- 237–239 VIII. Schlussbemerkung 237–239
- 254–256 IV. Zusammenfassung 254–256
- 261–265 III. Fallgrupen 261–265
- 271–274 VII. Problemfälle 271–274
- 274–275 I. Einleitung 274–275
- 283–287 IV. Kritische Soziologie 283–287
- 287–288 V. Zusammenfassung 287–288
- 318–318 VII. Schluss 318–318
- 319–323 7. Teil: Ausblick 319–323
- 327–328 IV. Ausblick 327–328