Zusammenfassung
Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg beeinflusst wesentlich das deutsche Recht. Inhalt und Reichweite der Rechte der EMRK können nur dann sicher bestimmt und begründet werden, wenn Klarheit über die Grundbegriffe und Grundlagen der EMRK besteht.
Die Arbeit nimmt eine Analyse der Grundbegriffe Normtext, Norm, Recht und Schranke des Rechts vor und zeigt deren Bedeutung für eine rationale Rechtsanwendung der EMRK. In der Untersuchung wird gezeigt, dass die zentrale Argumentationsform des Gerichtshofs, die Abwägung, normtheoretisch mit der Unterscheidung von Regeln und Prinzipien erklärt werden kann. Die überkommene Unterscheidung von Abwehrrecht und Leistungsrecht wird auf der Grundlage der jüngeren Rechtsprechung des Gerichtshofs durch eine Theorie eines umfassenden Gewährleistungsrechts ersetzt. Die Verbindung einer Prinzipientheorie als formaler Theorie mit einer materiellen Theorie eines umfassenden Gewährleistungsrechts stellt eine normtheoretische Basis der EMRK dar.
- 29–44 Einleitung 29–44
- 29–32 I. Überblick 29–32
- 91–94 A. Der Normbegriff 91–94
- 94–123 B. Die Normkategorien 94–123
- 123–135 A. Das subjektive Recht 123–135
- 154–199 C. Grundrechtsfunktionen 154–199
- 199–240 A. Allgemeines 199–240
- 298–300 C. Ergebnis und Ausblick 298–300
- 307–327 C. Die Konzeption Alexys 307–327
- 406–409 E. Ergebnis 406–409
- 409–411 A. Prinzipienmodelle 409–411
- 421–438 C. Rekonstruktion 421–438
- 438–446 D. Praktische Anwendung 438–446
- 447–448 Gesamtergebnis 447–448
- 449–476 Literaturverzeichnis 449–476