Zusammenfassung
In einem jüngsten Beschluss über die Bestimmtheit des § 266 StGB erklärt das Bundesverfassungsgericht, „dass es sich beim Vermögen als Rechtsgut und Bezugspunkt des anzustellenden Vergleichs nicht um einen der sinnlichen Wahrnehmung unmittelbar zugänglichen Gegenstand handelt, sondern um eine wirtschaftliche Größe, deren Umfang zu einem bestimmten Zeitpunkt sich erst aus einer Bewertung ergibt“ (BVerfG, 2 BvR 2559/08 vom 23.6.2010, Absatz-Nr. 103). Damit bestätigt das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung zum Vermögensbegriff, die von dem Bundesgerichtshof jahrzehntelang gehalten wurde. Gerade der Umstand, dass die Untreue ein Vermögensdelikt ist, und vor allem der vom BVerfG und vom BGH angenommene Standpunkt einer wirtschaftlichen Bewertung bei der Schadensbestimmung werden besonders in den Fällen der Haushaltsuntreue problematisch. Diese Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass die Annahme einer Untreue im Sinne des § 266 StGB einen Verstoß gegen Haushaltsgrundsätze bzw. haushaltsrechtliche Bestimmungen voraussetzt, z.B. bei der Bildung einer „schwarzen“ Kasse oder bei einer pflichtwidrigen Zuwendungsvergabe. Die Beeinträchtigung der Dispositionsbefugnis des Haushaltsgesetzgebers, die bereits dieser Haushaltsrechtsverstoß darstellt, scheint in diesen Fällen hinreichend strafwürdig zu sein. Die Annahme einer Untreue gemäß § 266 StGB erfordert aber die Zufügung eines Nachteils, der unter einer wirtschaftlichen Bewertung festzustellen ist. Ein so verstandener Schaden ist in den meisten Fällen der Haushaltsuntreue nur schwer festzustellen.
Die Klärung der Voraussetzungen, unter denen eine Haushaltsuntreue gem. § 266 StGB zu bestrafen ist, bedarf einer Rückbesinnung auf die Dogmatik der Untreue als Vermögensdelikt. Die Arbeit enthält eine Untersuchung über den Vermögensnachteil als Tatbestandsmerkmal der Untreue sowie eine Rückbesinnung auf den Begriff der Pflichtwidrigkeit bei der Untreue. Nur so kann die Bewertungsperspektive herausgestellt werden, von der aus das Eigene der Pflichtwidrigkeit geklärt wird und zugleich die Frage beantwortet wird, inwiefern der Schadensfeststellung eine andere, selbständige Bewertung zugrunde liegt. Vor diesem Hintergrund bietet die vorliegende Untersuchung eine kritische Systematisierung der Grundsätze zur Haushaltsuntreue an, die von dem BGH jahrzehntelang entwickelt wurden.
Das Buch bietet eine systematische Darstellung der Haushaltsuntreue. Es ist dogmatisch orientiert und schließt sich auch in kritischer Hinsicht der Rechtsprechung des BGH sowohl zur Untreue als auch zur Haushaltsuntreue an. Auch kriminalpolitische Fragen werden berücksichtigt, wie z.B. die Frage nach der Angemessenheit der Einführung eines Sondertatbestandes der Amtsuntreue in das StGB.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 19–26 Einleitung 19–26
- 19–23 A. Das Problem 19–23
- 27–27 A. Einleitung 27–27
- 125–126 A. Einleitung 125–126
- 167–168 A. Problemstellung 167–168
- 215–216 A. Problemaufriss 215–216
- 218–220 II. Kritik 218–220
- 247–250 Zusammenfassung 247–250
- 251–264 Literaturverzeichnis 251–264