Grundlagen und Reichweite des Vertrauensschutzes bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Zusammenfassung
Die Behandlung von umsatzsteuerlichen Fremdmanipulationen im Bereich des nichtkommerziellen Reiseverkehrs ins außereuropäische Ausland (sog. „Export über den Ladentisch“) beschäftigt seit vielen Jahren Unternehmen, Behörden und Gerichte. Nachdem das Risiko für derartige Manipulationen bislang recht einseitig den betroffenen Unternehmen aufgebürdet wurde, ist mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.2.2008 (Rs. C-271/06, Netto Supermarkt) eine grundlegende Wende eingeleitet worden. Seit dem Spruch der Luxemburger Richter steht nunmehr fest, dass ein Unternehmer, der bei der Abwicklung von Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Handel die zumutbare Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hat walten lassen, auch dann die Steuerfreiheit genießt, wenn sich später aufgrund von Ermittlungen der Zoll- oder Finanzbehörden herausstellt, dass der Abnehmer falsche Angaben gemacht oder Ausfuhrnachweise gefälscht hat.
Die Untersuchung der Düsseldorfer Rechtsprofessoren Dr. J. Dietlein und Dr. K.-D. Drüen erläutert die Vorgeschichte, den Inhalt und die Tragweite der Entscheidung des EuGH und entwickelt Leitlinien zur Beurteilung der Frage, ob ein Unternehmer die nach der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns gebotenen und ihm konkret auch zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Zugleich wird die verfahrensrechtliche Seite des unternehmerischen „Vertrauensschutzes“ näher behandelt.
Die Studie zeigt dabei, dass der Gedanke einer effektiven Durchsetzung des Vertrauensschutzes für eine zwingende Parallelität von Festsetzungsverfahren und sog. Billigkeitsverfahren spricht. Die Studie richtet sich zunächst an alle mit umsatzsteuerrechtlichen Fragen befassten Praktiker in Unternehmen, Beratung, Behörden und Gerichten, ebenso aber auch an die interessierte Fachöffentlichkeit in Wissenschaft und Politik.