Staatsanwaltschaft und Crown Prosecution Service
Ein Vergleich der Anklagebehörden in Deutschland und England im Hinblick auf die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft
Zusammenfassung
Dank der europäischen Grundfreiheiten können sich Straftäter innerhalb Europas nahezu ohne Schwierigkeiten bewegen, während Polizei und Justiz der Mitgliedstaaten wenig entgegenzusetzen haben. Abhilfe könnte eine Europäische Staatsanwaltschaft leisten, die auf Grundlage des Vertrags von Lissabon über Ländergrenzen hinweg ermitteln und als Ankläger vor den nationalen Gerichten auftreten soll.
Wie aber kann eine solche Institution jemals realisiert werden, wenn schon die Anklagebehörden Deutschlands und Englands auf den ersten Blick als „kaum vergleichbar“ erscheinen? Sind sich die Strafprozesssysteme in Deutschland und England wirklich so fremd, wie man meint? Oder handelt es sich bei der deutschen Staatsanwaltschaft und dem englischen Crown Prosecution Service nicht doch um vergleichbare Institutionen?
Diesen Fragen geht der Autor auf den Grund, indem er – ausgehend von einem umfassenden und durch persönlich geführte Interviews angereicherten Rechtsvergleich – die Rollen von Staatsanwaltschaft und Crown Prosecution Service beschreibt, um sodann Perspektiven für die mögliche Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft abzuleiten.
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- 40–46 3.5 Charging 40–46
- 63–77 5. Hauptverfahren 63–77
- 86–88 7. Fazit 86–88
- 101–125 3. Ermittlungsverfahren 101–125
- 125–126 4. Zwischenverfahren 125–126
- 126–127 5. Untersuchungshaft 126–127
- 127–129 6. Hauptverfahren 127–129
- 129–129 6.2 Zwischenergebnis 129–129
- 135–135 8. Strafvollstreckung 135–135
- 135–138 9. Fazit 135–138
- 156–166 3. Verfahrensgrundsätze 156–166
- 172–176 6. Resümee 172–176
- 177–188 Literaturverzeichnis 177–188