EMRK und internationale Organisationen
Die Zulässigkeit der Übertragung von Hoheitsrechten aus Sicht der EMRK und ihre Folgen für die konventionsrechtliche Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten
Zusammenfassung
Die in den letzten Jahren vermehrt auftretende Zusammenarbeit der EMRK-Vertragsstaaten im Rahmen internationaler bzw. supranationaler Organisationen hat die Frage aufgeworfen, wie die Übertragung von Hoheitsrechten auf solche Organisationen aus Sicht der EMRK zu beurteilen ist, und welche Folgen eine solche Übertragung für die konventionsrechtliche Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten nach sich zieht. Dieser Problemstellung nimmt sich die Autorin an und klärt die Frage, unter welchen besonderen Voraussetzungen eine Übertragung von Hoheitsrechten auf internationale bzw. supranationale Organisationen zulässig ist. Dabei setzt sie sich intensiv mit der Notwendigkeit und der Bedeutung der Einrichtung eines „gleichwertigen Grundrechtsschutzes“ innerhalb solcher Organisationen auseinander. Auch wird die Frage nach den Folgen einer Übertragung von Hoheitsrechten und hier insbesondere für die konventionsrechtliche Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten für sogenannte Umsetzungshandlungen, also Handlungen, die in Durchführung von Beschlüssen internationaler Organisationen ergehen, beantwortet.
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- 17–22 Einleitung 17–22
- 31–32 C. Ergebnis 31–32
- 32–42 IV. Jurisdiktion 32–42
- 42–55 V. Zurechnung 42–55
- 53–55 C. Organleihe 53–55
- 56–58 VII. Ergebnis 56–58
- 59–70 Kapitel 2. Übertragung von Hoheitsrechten auf internationale bzw supranationale Organisationen 59–70
- 62–62 A. Allgemeines 62–62
- 147–154 Zusammenfassung 147–154
- 155–166 Literaturverzeichnis 155–166