The Weapons Provisions in the Rome Statute of the International Criminal Court and in the German Code of Crimes Against International Law
Zusammenfassung
Ist der Einsatz von Massenvernichtungswaffen strafbar? Die Verbreitung von Atomwaffen wie auch die mögliche Verwendung von biologischen und chemischen Waffen oder Unruhebekämpfungsmitteln in bewaffneten Konflikten verlangen nach einer rechtlichen Regelung, die die Verwendung solcher Waffen unter Strafe stellt. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs enthält Vorschriften zur Strafbarkeit bestimmter Mittel der Kriegsführung – Gift, Giftgas und Dum-Dum-Geschosse. Deutschland hat diese Regelungen mittels des Völkerstrafgesetzbuchs übernommen.
In seinem Werk gibt David Krivanek eine detaillierte Übersicht der Waffenvorschriften in beiden Texten. Nach Ansicht des Autors sind bestimmte Massenvernichtungswaffen hiervon erfasst. Gleichzeitig macht er Vorschläge für die Überarbeitung des Statuts.
Diese Untersuchung wird sowohl für Praktiker als auch für Studenten des Völkerstrafrechts und des Humanitären Völkerrechts von großem Nutzen sein, weil es an einer gefestigten internationalen Rechtsprechung zu diesem Thema bislang fehlt.
David Krivanek hat am Internationalen Strafgerichtshof und am Ruanda-Tribunal gearbeitet. 2009 trat er in das Auswärtige Amt ein.
Abstract
Ist der Einsatz von Massenvernichtungswaffen strafbar? Die Verbreitung von Atomwaffen wie auch die mögliche Verwendung von biologischen und chemischen Waffen oder Unruhebekämpfungsmitteln in bewaffneten Konflikten verlangen nach einer rechtlichen Regelung, die die Verwendung solcher Waffen unter Strafe stellt. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs enthält Vorschriften zur Strafbarkeit bestimmter Mittel der Kriegsführung – Gift, Giftgas und Dum-Dum-Geschosse. Deutschland hat diese Regelungen mittels des Völkerstrafgesetzbuchs übernommen.
In seinem Werk gibt David Krivanek eine detaillierte Übersicht der Waffenvorschriften in beiden Texten. Nach Ansicht des Autors sind bestimmte Massenvernichtungswaffen hiervon erfasst. Gleichzeitig macht er Vorschläge für die Überarbeitung des Statuts.
Diese Untersuchung wird sowohl für Praktiker als auch für Studenten des Völkerstrafrechts und des Humanitären Völkerrechts von großem Nutzen sein, weil es an einer gefestigten internationalen Rechtsprechung zu diesem Thema bislang fehlt.
David Krivanek hat am Internationalen Strafgerichtshof und am Ruanda-Tribunal gearbeitet. 2009 trat er in das Auswärtige Amt ein.
- 21–37 Introduction 21–37
- 21–24 A. Objectives 21–24
- 31–33 I. Introduction 31–33
- 38–39 A. General Comment 38–39
- 40–40 II. Substance 40–40
- 67–70 D. Mental Element 67–70
- 70–70 I. Introduction 70–70
- 81–83 IV. Mental element 81–83
- 87–89 A. General Comment 87–89
- 89–90 B. Element of crime 1: The perpetrator employed a gas or other analogous substance or device. 89–90
- 89–89 I. Employment 89–89
- 117–118 D. Mental Element 117–118
- 118–118 I. Introduction 118–118
- 118–123 II. Scope of application 118–123
- 125–126 IV. Mental element 125–126
- 127–128 A. General Comment 127–128
- 141–142 I. Introduction 141–142
- 142–142 II. Scope of application 142–142
- 142–145 III. Other bullets 142–145
- 145–145 IV. Mental element 145–145
- 147–148 A. General Comment 147–148
- 148–173 B. Requirements 148–173
- 173–173 VI. Mental element 173–173
- 174–175 E. Conclusion 174–175
- 176–176 A. Introduction 176–176
- 179–179 II. Contextual element 2 179–179
- 181–181 III. Mental element 181–181
- 187–193 Conclusion 187–193
- 187–188 A. Findings 187–188
- 188–193 B. Outlook 188–193
- 194–195 A. Introduction 194–195
- 198–200 D. Conclusion 198–200
- 201–232 Bibliography 201–232