Die übergangsrechtliche Fortgeltung von Bundesrecht nach dem Grundgesetz
Eine Untersuchung zu den Art. 125a-c GG
Zusammenfassung
Die verfassungsrechtlichen Übergangsnormen für den Fall der Neuordnung von Gesetzgebungskompetenzen haben durch die jüngeren Verfassungsänderungen, namentlich durch die Föderalismusreform I 2006, einen enormen Bedeutungszuwachs erfahren. Gleichwohl war das Übergangsrecht der Art. 125a-c GG bisher – vor allem auch in der Rechtsprechung – nur vereinzelt Gegenstand der Erörterung.
Die vorliegende Arbeit wählt den Ansatz einer systematischen und vergleichenden Darstellung zu diesen verfassungsrechtlichen Übergangsnormen. Dabei wird nicht nur den allgemeinen Strukturen der Problematik der Fortgeltung von Bundesrecht nachgegangen. Es werden insbesondere auch konkrete, aktuelle Fragen wie das Zusammenspiel von Art. 125a I mit Art. 84 I 7 GG, die Unterscheidung von Ersetzung und Abweichung sowie die verbliebenen Kompetenzen des Bundesgesetzgebers erörtert. Dies mündet in einer zusammenfassenden Würdigung der Art. 125a-c GG unter besonderer Berücksichtigung ihrer Ablösungstechnik zur Etablierung der neuen Rechtslage.
- 31–33 2. Art. 72 IV GG 31–33
- 98–100 1. Art. 125 b I 1 GG 98–100
- 119–121 1. Art. 125 c I GG 119–121
- 121–122 2. Art. 125 c II GG 121–122
- 157–172 Literaturverzeichnis 157–172