Naturrecht oder positivistisches Konzept
Die Entstehung des Urheberrechts im 18. Jahrhundert in England und den Vereinigten Staaten von Amerika
Zusammenfassung
Im Rahmen des Versuchs einer Abgrenzung der Rechtsinstitute copyright und Urheberrecht wird regelmäßig auf ein insoweit bestehendes dichotomes Verhältnis verwiesen, welches seine Rechtfertigung darin finde, dass es sich bei dem angelsächsischen copyright um ein positivistisch geprägtes, werkorientiertes System handele, welches dem auf der anderen Seite naturrechtlich fundierten, urheberorientierten kontinentaleuropäischen Urheberrechtssystem gegenüber zu stellen sei.
Ausgehend von den für die Berechtigung schöpferisch Tätiger an ihren Werken vorgebrachten Begründungsalternativen Naturrecht und Rechtspositivismus zeigt der Autor vor diesem Hintergrund auf, dass das angelsächsische Rechtsinstitut copyright, entgegen weit verbreiteter Klischees, in seinem Ursprung nicht nur durch einen positivistischen Ansatz geprägt wurde, sondern dass gerade auch gewichtige naturrechtliche Impulse von Einfluss auf dessen Entwicklung waren. Weiter weist der Verfasser nach, dass die philosophischen Grundlagen dieses naturrechtlichen Verständnisses entgegen verbreiteter Annahme überwiegend nicht im Werk von John Locke, sondern im Werk des englischen Moralphilosophen William Wollaston gefunden wurden.
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- 7–20 Vorwort 7–20
- 23–28 Einleitung 23–28
- 447–449 IV. Zwischenergebnis 447–449
- 496–498 IV. Zwischenergebnis 496–498
- 499–500 Ergebnis 499–500
- 501–516 Literaturverzeichnis 501–516