Zusammenfassung
Über die Zulässigkeit von Streiks in den Kirchen und ihren Einrichtungen besteht eine jahrzehntelange Kontroverse zwischen Kirchen und Gewerkschaften.
Gewerkschaften vertreten die Auffassung, auch im kirchlichen Bereich gäbe es ein Streikrecht. Die Kirchen hingegen sehen in Streik und Aussperrung eine Verletzung ihrer religiösen Identität und ihres in der Religionsfreiheit begründeten Selbstbestimmungsrechts.
Der Einsatz von Arbeitskampfmitteln steht vor allem für zwei unterschiedliche Kategorien von Sachverhalten zur Debatte. Zum einen geht es um Erzwingungsstreiks zur Erreichung von Tarifverträgen, zum anderen um Einflussnahme und Druckausübung auf die Arbeitsrechtlichen Kommissionen bzw. deren Dienstgeberseiten zur Erzwingung eines bestimmten materiellen Ergebnisses, insbesondere bei Auseinandersetzungen um allgemeine Entgelterhöhungen.
Das Buch zeichnet die unterschiedlichen Auffassungen nach. Es begründet eingehend, dass Religionsfreiheit und kirchliches Selbstbestimmungsrecht ein Streikrecht nicht zulassen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen vielmehr mit dem „Dritten Weg“ in der kirchlichen Dienstgemeinschaft alternative Mittel zur Verfügung, die dem Tarifsystem zumindest gleichwertig sind, um ihre Interessen zu wahren.
- 24–32 1. Grundsätze 24–32
- 47–48 e) Glaubwürdigkeit 47–48
- 54–55 a) Grundlagen 54–55
- 61–65 1. Grundsätze 61–65
- 65–67 b) Tariffähigkeit 65–67
- 67–69 d) Parität 67–69
- 71–71 f) Gegnerfreiheit 71–71
- 74–74 b) Mitgliederzahl 74–74
- 82–83 3. Abwägung 82–83
- 92–95 1. Grundlagen 92–95
- 98–100 a) Grunderfordernisse 98–100
- 103–104 b) Mindestanforderungen 103–104
- 106–108 XI. Zusammenfassung 106–108
- 109–114 Literaturverzeichnis 109–114