Zusammenfassung
Im Mittelpunkt dieser Rechtsphilosophie steht die Entdeckung, durch welche das Recht seine Autonomie gegenüber ethisch-moralischer oder geschichtlich positivistischer Letztbegründung erhält. Sie entwickelte sich aus der Entlastung von ethischen Ansprüchen durch performativ-rituelle Sprechakte, die als symbolische Handlungen ein eigenes System schaffen, in dem alle sozialen Verhaltensweisen auf einen gerechten Ausgleich geprüft werden können.
Inhaltlich werden in Fortentwicklung der transzendentalen Rechtslehre Kants und Fichtes die Rechtsstrukturen aus ihren Bedingungen und zugleich in Auseinandersetzung mit der vergleichenden Verhaltenslehre anthropologisch begründet. Rechtlicher Ausgleich zeigt sich zurückführbar auf den Grundsatz des gegenseitigen Vorteils oder Nutzens, der – nicht utilitaristisch verstanden – sich im Vertragsverhältnis manifestiert.
Das Urmodell des Vertrags begründete trotz seiner Unzulänglichkeit – besonders deutlich erkennbar am Strafrecht – alle Rechtszweige, so auch die Rechtsgemeinschaft des Staates (Gesellschaftsvertrag), der sich als Rechtsstaat jedoch erst aus der Gewaltherrschaft entwickeln musste. Die verschiedenen Vertragstypen, also der Kaufvertrag, der Arbeitsvertrag und der auf das Marktgesetz von Angebot und Nachfrage beschränkte Wirtschaftsvertrag, geraten jedoch in ein schwierig zu erhaltendes Gleichgewicht bei der sozialen Gerechtigkeit und bei den völkerrechtlichen Verträgen mit den eine universale Geltung beanspruchenden Menschenrechten.
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- 11–14 Vorwort 11–14
- 15–38 Prolegomena 15–38
- 39–57 § 4 Rechtsgeltung 39–57
- 135–145 § 13 Das Erlaubnisgesetz 135–145
- 145–152 § 14 Recht und Pflicht 145–152
- 152–154 § 15 Norm und Pflicht 152–154
- 231–290 Kapitel 5 Das Strafrecht 231–290
- 264–268 § 39 Das Strafverfahren 264–268
- 310–323 § 53 Ehe und Familie 310–323
- 328–331 § 56 Religionsfreiheit 328–331
- 352–353 § 61 Freizügigkeit 352–353
- 353–359 § 62 Meinungsfreiheit 353–359
- 364–378 § 66 Demonstrationsrecht 364–378
- 414–416 § 80 Grenzen der Macht 414–416
- 481–488 § 99 Das Steuerrecht 481–488
- 641–642 Zu den Abbildungen 641–642
- 643–671 Literaturverzeichnis 643–671
- 672–683 Sachregister 672–683
- 684–689 Personenregister 684–689