Zusammenfassung
Werden bei der klinischen Erprobung eines Arzneimittels Studienteilnehmer an Körper oder Gesundheit verletzt, sehen sich die Geschädigten einem komplexen Geflecht potentieller Anspruchsgegner gegenüber gestellt. Hierzu zählen neben dem Prüfarzt bzw. der Prüfinstitution vor allem der Arzneimittelhersteller („Sponsor“) sowie die mit der Bewertung der Studie befasste Ethik-Kommission und die Bundesoberbehörde. Da ihre Haftung jedoch stets ein Verschulden voraussetzt, kann allein auf diesem Wege ein hinreichender Schadensausgleich nicht gewährleistet werden. Von besonderer Bedeutung ist daher die verschuldensunabhängige Einstandspflicht der zugunsten der Versuchspersonen abzuschließenden Probandenversicherung.
Das Werk bietet einen aktuellen sowie kompakten Überblick über die Ansprüche des im Rahmen einer klinischen Arzneimittelprüfung geschädigten Probanden. Die Verfasserin geht hierbei insbesondere auch der Frage nach, inwiefern trotz des Zusammenspiels von Verschuldenshaftung und der verschuldensunabhängig gewährten Versicherungsleistung Lücken verbleiben, welche einen adäquaten Schadensausgleich des Probanden gefährden können.
- 5–16 Vorwort 5–16
- 101–138 III. Deliktische Haftung 101–138
- 140–144 I. Vertragliche Haftung 140–144
- 144–145 II. Deliktische Haftung 144–145
- 145–146 III. Ergebnis 145–146
- 154–158 II. Deliktische Haftung 154–158
- 162–162 V. Ergebnis 162–162
- 162–164 I. Allgemeines 162–164
- 173–173 III. Ergebnis 173–173
- 179–182 A. Allgemeines 179–182
- 216–216 D. Verjährung 216–216
- 220–222 H. Ergebnis 220–222
- 227–240 Literaturverzeichnis 227–240