Das Berufsrecht der Reichsnotarordnung vom 13. Februar 1937 und die Auswirkungen auf die Selbstständigkeit der notariellen Standesvertretung
Unter besonderer Berücksichtigung der Notare im Rheinland
Zusammenfassung
Die Entwicklung des deutschen Notariats nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation war gekennzeichnet durch die Entstehung mannigfaltiger Kodifikationen zur Regelung des Berufsrechts in den einzelnen Ländern. Auf der Ebene der notariellen Standesvertretung hatten sich bis 1933 zahlreiche Notariatsvereine herausgebildet, die dank ihrer charismatischen Funktionäre und der in Eigenregie herausgegebenen Notarzeitschriften bald über große Eigenständigkeit und überregionalen Einfluss verfügten.
Die Arbeit untersucht die Bestrebungen des NS-Gesetzgebers, das Notariatsrecht zu vereinheitlichen und die traditionsreiche Lobby „gleichzuschalten“. Bezüglich der Darstellung der Entstehungsgeschichte der Reichsnotarordnung vom 13. Februar 1937 und der Exegese des in ihr verankerten notariellen Berufsrechts wird ein Abgleich des Gesetzesrechts mit den Reformwünschen der Praktiker vorgenommen. Es wird gezeigt, dass die Kodifikation zwar einen aus Sicht der damaligen Reformer unbefriedigenden Kompromiss darstellte, dass sie aber letztlich als taugliches Berufsrecht in Form der Bundesnotarordnung von 1961 weiterleben durfte. Neben der berufsrechtlichen Ebene werden die zur Auflösung der Notarvereine führenden Vorgänge analysiert. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Rheinischen Notaren, die mit dem „Coelner Verein für das Notariat“ über den traditionsreichsten Zusammenschluss seiner Art verfügten.
- 7–12 Vorwort 7–12
- 13–24 A. Fragestellung 13–24
- 13–14 I. Einleitung 13–14
- 14–18 II. Problemaufriss 14–18
- 18–21 III. Quellenlage 18–21
- 43–164 C. Rechtsvereinheitlichung und Gleichschaltung der notariellen Standesvertretung 1933-1937 43–164
- 165–184 D. Rezeption 165–184
- 192–202 Biographischer Anhang 192–202
- 192–197 Carl Wolpers 192–197
- 197–202 Robert Gonnella 197–202
- 207–214 Literaturverzeichnis: 207–214