Zusammenfassung
Das Alles-oder-Nichts-Prinzip im VVG von 1908 stellte den Versicherungsschutz auf „des Messers Schneide“ und wurde durch die VVG-Reform 2008 weitgehend abgeschafft. Warum konnte sich diese Regelung ca. 100 Jahre fast unverändert halten und was waren die Gründe der zuletzt doch stark gesunkenen Akzeptanz? Der Autor geht diesen Fragen ebenso nach wie den neuen Problemen, die das VVG 2008 aufgeworfen hat. Dazu gehören: wie und nach welchen Kriterien ist zu quoteln, darf auf null gekürzt werden und wie sind Mehrfachkürzungen zu behandeln, aber auch bisher weniger erörterte Fragen. Die vorgestellten Lösungen werden sowohl unter dogmatischen Aspekten als auch unter pragmatischen Gesichtspunkten diskutiert.
- 7–14 Danksagung 7–14
- 15–20 1 Einleitung 15–20
- 30–35 3.2 Das VVG 1908 30–35
- 36–37 3.4.1 Normzweck 36–37
- 37–40 3.4.2 Entwicklung 37–40
- 54–55 3.5.1 Normzweck 54–55
- 55–56 3.5.2 Entwicklung 55–56
- 58–58 3.6.1 Normzweck 58–58
- 58–59 3.6.2 Entwicklung 58–59
- 85–90 5.1.1 Schweiz 85–90
- 90–91 5.1.2 Österreich 90–91
- 94–94 5.1.5 Frankreich 94–94
- 112–113 6.4.4 Inkrafttreten 112–113
- 122–123 7.2.1 Regelungsinhalt 122–123
- 125–126 7.3.1 Regelungsinhalt 125–126
- 126–126 7.3.2 Vorüberlegungen 126–126
- 127–130 7.4 Zusammenfassung 127–130
- 131–133 8.1 Methoden der Kürzung 131–133
- 140–140 8.2.5 Zusammenfassung 140–140
- 161–161 8.4.5 Anmerkung 161–161
- 161–163 8.5.1 Gefahrerhöhung 161–163
- 163–164 8.5.3 Ergebnis 163–164
- 164–167 8.6 Beweisfragen 164–167
- 167–168 8.7 Zusammenfassung 167–168
- 204–206 10.3 Gesamtbewertung 204–206
- 215–224 Anhang 215–224
- 215–217 1 Abkürzungsverzeichnis 215–217
- 225–232 Literaturverzeichnis 225–232
- 230–232 2 Weitere Quellen 230–232