Zusammenfassung
Matrixstrukturen multinationaler Konzerne sind aus arbeitsrechtlicher Sicht von einem mehrdimensionalen Einsatz einzelner Arbeitnehmer geprägt, bei dem der Arbeitnehmer nicht bloß in die Unternehmensstruktur seines deutschen Anstellungsunternehmens eingebunden ist, sondern konzerndimensional im Rahmen der Matrixstruktur eingesetzt wird. Der faktische Einsatz des Arbeitnehmers mit Weisungs- und Berichtswegen zu mehreren Konzernunternehmen steht dem grundsätzlich bipolaren Leitbild des deutschen Arbeitsrechts entgegen.
Die Arbeit widmet sich dieser Konfliktlage, indem sie die Grundsätze des Arbeitnehmereinsatzes in Matrixstrukturen multinationaler Konzerne ausführlich behandelt. Dazu werden Fragen nach dem anwendbaren Recht sowie Möglichkeiten eines an den mehrdimensionalen Einsatz angepassten Kündigungsschutzes erörtert und die betriebsverfassungsrechtlichen Auswirkungen des Einsatzes dargelegt.
- 28–28 II. Art. 34 EGBGB 28–28
- 28–28 III. Art. 6 EGBGB 28–28
- 122–122 II. Zwischenergebnis 122–122
- 134–135 VI. Zwischenergebnis 134–135
- 147–150 II. Vergleichbarkeit 147–150
- 150–151 III. Einflusskriterium 150–151
- 151–151 IV. Zwischenergebnis 151–151
- 152–152 E. Beweislast im Prozess 152–152
- 152–153 F. Ergebnis 152–153
- 154–160 A. Betriebszugehörigkeit 154–160
- 171–183 Literaturverzeichnis 171–183