Zusammenfassung
Durch den fortschreitenden Prozess der europäischen Integration nehmen die Einflüsse auf die Mitgliedstaaten in Form von Umsetzungsverpflichtungen weiter zu. Eine zentrale Bedeutung im Verhältnis des deutschen Rechts zum Recht der Europäischen Union hat dabei der Beitrag der mitgliedstaatlichen Judikative im Wege einer europarechtskonformen Auslegung und Rechtsfortbildung des nationalen Rechts. Nachdem dieser Frage lange Zeit wenig Beachtung geschenkt wurde, gehört sie zu den gegenwärtig umstrittensten der Methodenlehre.
Ausgehend von der nationalen Methodik und den verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfindung untersucht der Autor Gegenstand sowie Umfang der richtlinienkonformen Auslegung und Rechtsfortbildung. Einen Schwerpunkt bilden dabei die europa- und verfassungsrechtlichen Schranken einer Umdeutung oder Fortbildung des nationalen Rechts. Anschließend befasst er sich mit dem Rahmenbeschluss als Rechtsakt der dritten Säule der Europäischen Union und untersucht, ob und in welchem Umfang die gewonnenen Erkenntnisse auf eine rahmenbeschlusskonforme Auslegung übertragbar sind.
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- 19–22 A. Einleitung 19–22
- 26–28 4. Stellungnahme 26–28
- 28–28 5. Kombination 28–28
- 28–29 1. Wortlaut 28–29
- 199–199 3. Zwischenergebnis 199–199
- 211–212 IV. Ergebnis 211–212
- 213–216 E. Endergebnis 213–216
- 217–234 Literaturverzeichnis 217–234