Richtlinienumsetzung: Europarechtliche Anforderungen und mitgliedstaatliche Praxis
Eine Untersuchung am Beispiel des Einwanderungs- und Asylrechts
Zusammenfassung
Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde auf dem Gebiet des Einwanderungs- und Asylrechts erstmals eine Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zum Erlass von Rechtsakten geschaffen. Seitdem ist eine Reihe von Richtlinien ergangen, die eine Harmonisierung des mitgliedstaatlichen Migrationsrechts erfordern. Der Autor zeigt auf, welche formellen und materiellen Anforderungen an die Umsetzung dieser Richtlinien zu stellen sind.
Ausgehend von der bisherigen Rechtsprechung des EuGH zur Umsetzung von Richtlinien in anderen Regelungsbereichen arbeitet der Autor heraus, wie viel Freiheit den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinien noch verbleibt. Dabei verbindet er zwei Forschungsgebiete, die bislang nur punktuell miteinander verknüpft wurden, nämlich das europäische Migrationsrecht und die Auseinandersetzung mit der Richtlinie als gemeinschaftsrechtlicher Form der Rechtsetzung.
Eine Untersuchung der Umsetzungspraxis gewährt einen Überblick über das Verständnis vom Umfang der Umsetzungspflicht in den Mitgliedstaaten und zeigt anhand konkreter Beispiele Defizite bei der Umsetzung der migrationsrechtlichen Richtlinien auf.
- 19–23 A. Einleitung 19–23
- 19–20 I. Ausgangslage 19–20
- 90–95 1. Effet Utile 90–95
- 212–212 3. Zusammenfassung 212–212
- 219–230 Literaturverzeichnis 219–230