Die Geltung der Menschenrechte im Staatsnotstand
Eine völkerrechtliche Analyse der Rechtslage in Deutschland, Spanien und dem Vereinigten Königreich
Zusammenfassung
Die Regelungen für den Staatsnotstand bilden den Härtetest einer Rechtsordnung: Um sie zu schützen, erlauben sie ein kurzfristiges Abweichen von eben dieser Ordnung. Durch den Vergleich unterschiedlicher Notstandsregelungen auf völkerrechtlicher und auf nationaler Ebene wird ein systematischer Überblick über die bestehenden Regelungen zum Staatsnotstand gegeben und deren Schwachstellen im Hinblick auf den Grund- und Menschenrechtsschutz sowie Möglichkeiten der Fortentwicklung aufgezeigt.
Die Antworten des Völkerrechts sowie der exemplarisch ausgewählten nationalen Verfassungsordnungen Deutschlands, Spaniens und des Vereinigten Königreichs werden mit besonderem Fokus auf dem Schutz der Menschenrechte verglichen und Perspektiven für eine Weiterentwicklung aufgezeigt. In das Grundgesetz wurden Notstandsregelungen im Jahr 1968 aufgenommen. Die spanischen Notstandsregelungen sind auf Grundlage zahlreicher historischer Erfahrungen und der Konfrontation mit dem ETA-Terrorismus entstanden. Das Vereinigte Königreich bietet nicht nur aufgrund seiner unterschiedlichen Rechtstradition einen interessanten Vergleich: Sowohl im Nordirlandkonflikt als auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus wurden Notstandsregelungen angewandt.
- 21–23 Einleitung 21–23
- 166–192 B. Der äußere Notstand 166–192
- 192–201 C. Der innere Notstand 192–201
- 201–202 D. Zwischenergebnis 201–202
- 202–218 E. Evaluation 202–218
- 307–311 D. Rechtsschutz 307–311
- 311–322 E. Evaluation 311–322
- 323–368 Teil III: Evaluation 323–368
- 369–381 Literaturverzeichnis 369–381