Die Bedeutung von Verwaltungsvorschriften für das Strafrecht
dargestellt am Beispiel der §§ 325, 325a StGB und der Technischen Anleitungen des Immissionsschutzrechts
Zusammenfassung
Verwaltungsvorschriften spielen in der verwaltungsrechtlichen Praxis eine wichtige Rolle, doch ihre Bedeutung für das Strafrecht ist noch weitgehend ungeklärt. Die Autorin untersucht exemplarisch eine Bindungswirkung von TA Luft und TA Lärm für die verwaltungsakzessorischen Umweltstraftatbestände §§ 325, 325a StGB. Sie analysiert die öffentlich-rechtlichen Entwicklungen dieser Normkategorie und den Inhalt der Technischen Anleitungen. Die Ergebnisse werden im Wege einer Synopse verfassungs-, verwaltungs- und strafrechtlicher sowie rechtstheoretischer Überlegungen sorgsam in die strafrechtliche Diskussion eingebettet, wobei Schwerpunkte auf dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 II GG und Schutzzweckerwägungen liegen.
- 29–34 Einleitung 29–34
- 35–44 I. Terminologie 35–44
- 44–54 II. Typologie 44–54
- 170–172 IV. Zusammenfassung 170–172
- 172–196 I. Die TA Luft 172–196
- 196–238 II. Die TA Lärm 196–238
- 238–240 III. Zusammenfassung 238–240
- 258–260 III. Zusammenfassung 258–260
- 260–351 B. Allgemeiner Teil 260–351
- 350–351 III. Zusammenfassung 350–351
- 351–450 C. Besonderer Teil 351–450
- 447–450 III. Zusammenfassung 447–450
- 471–499 Literaturverzeichnis 471–499