Direkte Demokratie in Deutschland
Rechtsgrundlagen und Rechtswirklichkeit der unmittelbaren Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern
Zusammenfassung
Angesichts der grassierenden Unzufriedenheit mit den politischen Institutionen erscheinen direktdemokratische Verfahren zumindest auf den ersten Blick als ideales Instrument, um die Rückkoppelung zwischen den Bürgern und ihren Repräsentanten zu verbessern. Wie der Autor in seiner Habilitationsschrift anhand der einschlägigen Regelungen in den deutschen Bundesländern aufzeigt, kommt diese Artikulations- und Kommunikationsfunktion der Volksinitiative, des Volksbegehrens und des Volksentscheides bisher nur unvollkommen zum Ausdruck.
Die praktischen Erfahrungen mit diesen Regelungen zeigen aber nicht nur, dass viele Gesetzgeber Hürden errichtet haben, die sich in der politischen Praxis schwer überwinden lassen, sondern bieten auch Anhaltspunkte für eine Optimierung der Verfahren. Die Untersuchung ist damit nicht nur für Rechts- und Politikwissenschaftler von Interesse, sondern auch für Parlamente, Ministerien und potentielle Initiatoren direktdemokratischer Verfahren.
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- 200–404 3. Teil: Die direktdemokratischen Verfahren im Bund und in den älteren Landesverfassungen 200–404
- 405–414 I. Die Volksinitiative 405–414
- 437–440 IV. Schluss 437–440
- 504–556 3. Kapitel: Brandenburg 504–556
- 556–594 4. Kapitel: Sachsen 556–594
- 580–580 III. Das Referendum 580–580
- 693–721 8. Kapitel: Thüringen 693–721
- 721–759 9. Kapitel: Bremen 721–759
- 742–744 IV. Die Referenden 742–744
- 759–789 10. Kapitel: Berlin 759–789
- 778–779 IV. Das Referendum 778–779
- 789–848 11. Kapitel: Hamburg 789–848
- 853–857 II. Die Volksinitiative 853–857
- 868–873 I. Entstehungsgeschichte 868–873
- 939–970 Literaturverzeichnis 939–970
- 971–974 Abkürzungsverzeichnis 971–974
- 975–984 Schlagwortverzeichnis 975–984