Die Begründung des Militärdienstverhältnisses (1648-1806)
Ein Beitrag zur Frühgeschichte des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Zusammenfassung
Wie in der Epoche zwischen 1648 und 1806 einzelne mehr oder minder freiwillig zu Soldaten wurden, ist in der Forschung vielfältig beschrieben worden. So gut wie nicht untersucht ist dagegen, welche Vorstellungen sich die zeitgenössischen Juristen von der Soldatenwerbung machten.
Die Arbeit unternimmt es daher, auf der Grundlage vornehmlich gedruckter militär- und staatsrechtlicher Quellen, einen umfassenden Überblick über die Anschauungen in der Rechtswissenschaft vom Zustandekommen militärischer Dienstverhältnisse zu geben. Neben den staatsrechtlichen Rahmenbedingungen werden detailliert die freiwillige Anwerbung durch Vertrag sowie die zwangsweise Heranziehung zu Militärdiensten untersucht.
Frühneuzeithistorikern mit Interesse an militärgeschichtlichen Fragestellungen bietet die Studie durch die Darstellung der juristischen Theorie eine Grundlage für ein erweitertes Verständnis sowie zum Vergleich mit der geschichtlichen Lebenswirklichkeit. Dem Rechtshistoriker wird daneben ein Blick auf die Geschichte des Rechtsinstituts des öffentlich-rechtlichen Vertrags eröffnet, der über die übliche Betrachtung des späten 19. Jahrhunderts weit hinausreicht.
- 15–34 Einleitung 15–34
- 19–27 3. Forschungsstand 19–27
- 27–28 4. Quellen 27–28
- 39–41 c) Ius armorum 39–41
- 41–44 d) Ius sequelae 41–44
- 52–62 3. Kapitulationen 52–62
- 63–65 b) Begriffe 63–65
- 88–118 b) Der Werbecontract 88–118
- 118–120 c) Die Volontairs 118–120
- 183–186 a) Rechtssystem 183–186
- 186–190 b) Forschungsstand 186–190
- 206–208 f) Zwischenergebnis 206–208
- 211–213 b) Mandatum 211–213
- 213–215 c) Precarium 213–215
- 226–228 i) Zwischenergebnis 226–228
- 229–232 Schlußbetrachtung 229–232
- 235–236 Ungedruckte Quellen 235–236
- 241–247 Sekundärliteratur 241–247