Baukooperation und Franchising als multilaterale Sonderverbindung
Vertragsnetzwerke - Parallelschuldverhältnisse - Personengesellschaften
Zusammenfassung
Die Arbeit befasst sich mit der in der Literatur bisher kaum ausführlich behandelten Frage nach den "Querverbindungen", also den Beziehungen vertraglich Unverbundener in Netzwerken. Am Beispiel der Baukooperation, bestätigt am Franchising, wird gezeigt, dass sich Netzwerke unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich als vertraglose multilaterale Sonderverbindung abbilden lassen.
Typisch für die arbeitsteilige Erstellung eines Bauwerks ist ein Geflecht bilateraler Verträge. Damit das Gewerk gelingt, bedarf es der Kooperation auch der vertraglich nicht verbundenen Beteiligten, die zu einer semi-spontanen Ordnung führt. Damit kann beispielsweise eine Gesamtschuld bei der Verursachung von Mängeln durch Mehrere begründet werden, deren innerer Grund eine "objektive Zweckgemeinschaft" ist. Das von der Rechtsprechung ursprünglich verwendete und dann zur Bestimmung der Gesamtschuld zugunsten der "Gleichstufigkeit" aufgegebene Merkmal wird damit wieder mit Leben gefüllt.
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- 13–15 Einleitung 13–15
- 118–120 IV. Zusammenfassung 118–120
- 121–122 I. Kooperationsvertrag 121–122
- 122–123 II. Relational Contracts 122–123
- 123–125 III. Netzvertrag 123–125
- 125–127 IV. Sonderverbindung 125–127
- 127–141 I. Verschiedene Ansätze 127–141
- 165–167 VI. Zusammenfassung 165–167
- 174–175 II. Zwischenergebnis 174–175
- 182–184 III. Actio pro Socio 182–184
- 184–184 D. Zusammenfassung 184–184
- 185–198 Kapitel 4: Multilaterale Sonderverbindung, Parallelschuldverhältnis und Personengesellschaft 185–198
- 185–186 I. Mietnachbarn 185–186
- 186–187 II. Arbeitskollegen 186–187
- 187–188 III. Zusammenfassung 187–188
- 188–192 I. Konsortium 188–192
- 192–195 II. Gesamthandsvermögen 192–195
- 198–198 C. Zusammenfassung 198–198
- 199–204 Ergebnisse und Thesen 199–204
- 205–218 Literaturverzeichnis 205–218