Zusammenfassung
Obwohl Verschmelzungen wichtige Transaktionen im Rahmen von Unternehmensreorganisationen darstellen, ist ihre bilanzielle Abbildung keineswegs eindeutig geregelt. Mit dem in § 24 UmwG verankerten Wahlrecht, entweder die Buchwerte fortzuführen oder aber Anschaffungswerte anzusetzen, hat der Gesetzgeber nur eine rudimentäre Regelung getroffen. Entsprechend vielfältig sind die in der Literatur vorzufindenden Kommentarmeinungen zur Verschmelzungsbilanzierung, wobei vor allem juristisch geprägte Argumentationsweisen dominieren, während ökonomische Überlegungen nur am Rande angestellt werden. Dies ist umso verwunderlicher als die Verschmelzungsbilanzierung nicht nur der Informationsvermittlung dient, sondern auch Ausschüttungskonsequenzen hat und die Kompetenzabgrenzung über die im Unternehmen gebundenen Ressourcen beeinflusst. Der Autor analysiert deswegen die vorliegenden Kommentarmeinungen zunächst und umfassend vor dem Hintergrund der Informations- und Ausschüttungsbemessungsfunktion. Dabei nimmt er insbesondere auch Bezug auf die internationale Diskussion um die Abbildung von business combinations.
- 22–24 Symbolverzeichnis 22–24
- 25–28 1. Problemstellung 25–28
- 42–58 2.4 Bilanzierung 42–58
- 320–341 Literaturverzeichnis 320–341