Zusammenfassung
Kassenkredite können im öffentlichen Haushaltswesen als kurzfristige Liquiditätshilfen eine hilfreiche Rolle spielen. Diese Grundüberzeugung erklärt, dass sich diese im öffentlichen Haushaltsrecht als Kassenverstärkungskredite bezeichneten Verschuldungsinstrumente in den Haushaltsordnungen von Bund und Ländern und auch im kommunalen Haushaltsrecht finden. Gleichwohl macht die Inanspruchnahme dieses Verschuldungsinstruments durch die deutschen Kommunen in den letzten Jahren deutlich, dass hier möglicherweise eine Fehlentwicklung eingetreten ist und dass dieses Instrument zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe von vielen Kommunen vermehrt zur dauerhaften Schuldenfinanzierung zweckentfremdet wird.
Vor diesem Hintergrund befasst sich die vorliegende Studie mit den institutionellen und ökonomischen Determinanten der kommunalen Verschuldung in Deutschland, wobei der besondere Fokus auf dem Instrument des Kassenverstärkungskredits liegt. Diese detaillierte institutionelle und empirische Analyse wird darüber hinaus in eine vergleichende internationale Perspektive gesetzt. Schließlich wird auf die Frage eingegangen, inwieweit die Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens im öffentlichen Haushaltswesen die Anreize zur Nutzung des kommunalen Kassenkredits beeinflusst.
- 21–26 2.1 Grundlagen 21–26
- 32–44 2.4 Einzelheiten 32–44
- 38–40 2.4.7 Ermächtigung 38–40
- 44–54 2.5 Missbrauch 44–54
- 55–56 3.1 Einleitung 55–56
- 75–75 4.1 Einleitung 75–75
- 101–108 4.3.3 Sachsen-Anhalt 101–108
- 109–109 5.1 Einleitung 109–109
- 109–126 5.2 Belgien 109–126
- 125–126 5.2.6 Schlussfolgerungen 125–126
- 126–148 5.3 Schweiz 126–148
- 126–130 5.3.1 Einleitung 126–130
- 147–148 5.3.5 Schlussbemerkungen 147–148
- 148–155 5.4 Österreich 148–155
- 155–162 5.5 Norwegen 155–162
- 163–164 6.1.1 Allgemeines 163–164
- 166–167 6.1.4 Liquiditätsplanung 166–167
- 167–171 6.1.5 Haushaltsausgleich 167–171
- 171–172 6.2.1 Allgemeines 171–172
- 188–189 7.2 Ökonomische Ansätze 188–189
- 193–200 Literaturverzeichnis 193–200
- 201–201 Anhang 201–201