Zusammenfassung
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden ist ein wesentliches Instrument für die Funktionsfähigkeit des europäischen Binnenmarkts. Das vorliegende Gutachten vergleicht die nationalen Ausprägungen des europäisch geformten Produktsicherheitsrechts und die Verwaltungspraxis der Mitgliedsländer, an die die beteiligten Behörden bei der Durchführung gebunden sind.
- 43–65 1. Deutschland 43–65
- 65–79 2. Dänemark 65–79
- 79–93 3. Estland 79–93
- 93–115 4. Finnland 93–115
- 115–131 5. Lettland 115–131
- 131–149 6. Litauen 131–149
- 149–171 7. Norwegen 149–171
- 171–191 8. Polen 171–191
- 191–209 9. Schweden 191–209