Zusammenfassung
In detaillierter Auseinandersetzung mit den zahlreichen, auf allen Ebenen des nationalen Rechts - Verfassungsrecht, Gesetz, Verordnung, Verwaltungsvorschrift - verstreuten Vorschriften zum Schutz vor Lärm, kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass trotz der seit langem bestehenden Relevanz von Lärmbeeinträchtigungen der Schutz vor insbesondere summiertem Lärm in bedenklicher weise unterreguliert ist. Es gibt keine Bewertungssysteme und Immissionswerte, welche sich auf die Summe der beim Betroffenen insgesamt einwirkenden Geräusche beziehen.
Die Untersuchung zeigt aber nicht nur Defizite des deutschen Lärmschutzrechts auf, sondern entwickelt Modelle, die eine gesamthafte Beurteilung und Begrenzung von Lärm ermöglichen.
- 25–27 A. Der Lärmbegriff 25–27
- 85–86 IV. Ergebnis 85–86
- 126–128 I. Die TA Lärm von 1968 126–128
- 128–148 II. Die TA Lärm von 1998 128–148
- 148–149 III. Ergebnis 148–149
- 162–176 II. Die 16. BImSchV 162–176
- 178–184 IV. Lösungsansätze 178–184
- 187–207 II. Die 18. BImSchV 187–207
- 214–215 VI. Lösung 214–215
- 224–225 V. Ergebnis 224–225
- 285–286 IV. Die Aktionspläne 285–286
- 310–312 II. Sonderfallprüfung 310–312
- 314–314 C. Schlusswort 314–314
- 315–345 Literaturverzeichnis 315–345