Rassendiskriminierung im Zivilrecht
Zivilrechtliche Problemstellungen und Lösungsvorschläge bei der Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG unter Berücksichtigung der Rechtslage in Portugal
Zusammenfassung
Die Arbeit widmet sich der Problematik privatrechtlicher Diskriminierungsverbote. Mit der Umsetzung der europäischen „Gleichbehandlungsrichtlinie“ zur Bekämpfung von Rassendiskriminierungen (2000/43/E) schuf der Gesetzgeber ein nationales Nichtdiskriminierungsrecht. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das Ergebnis eines langen gesellschaftlichen und juristischen Diskurses.
Die Autorin widmet sich den wesentlichen Fragestellungen von Diskriminierungsverboten zwischen Privaten und zeigt alternative Strategien zum AGG auf. Sie analysiert u. a. die Probleme des sachlichen und persönlichen Anwendungsbereichs, der Sanktionierung und der Beweislast. Ziel dabei ist es, die Anforderungen der Richtlinie mit den Voraussetzungen des bestehenden Rechts zu vereinbaren. Besonderen Wert legt die Autorin auf die praktischen Auswirkungen für die beteiligten Parteien. Methodologisch ausgehend von einer Untersuchung der portugiesischen Rechtslage zeigt das Werk alternative Lösungswege zur Gestaltung des deutschen Nichtdiskriminierungsrechts auf. Der rechtsvergleichende Ausblick ist gerade aufgrund der Ähnlichkeit der beiden Rechtsordnungen ein wertvoller Ansatzpunkt.
- 48–55 IV. Rechtsschutz 48–55
- 127–128 IV. Zwischenergebnis 127–128
- 137–137 IV. Zwischenergebnis 137–137
- 137–147 C. Problem: Sanktionen 137–147
- 146–147 V. Zwischenergebnis 146–147
- 156–157 II. Sondergesetz 156–157
- 158–158 IV. Zwischenergebnis 158–158
- 159–162 G. Ausblick 159–162
- 163–178 Anhang 163–178
- 179–188 Literaturverzeichnis 179–188