Zusammenfassung
Die Weimarer Gewerkschaften sind im Dritten Reich gleichgeschaltet worden. Ihr Vermögen wurde von den NS-Machthabern okkupiert. Der Autor untersucht, ob und in welchem Umfang den heutigen Gewerkschaften als Rechtsnachfolger der Weimarer Verbände Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz zustehen. Dabei zeichnet er die Gleichschaltung der Gewerkschaften als Akt der politischen Verfolgung aus rechtshistorischer Sicht nach und zeigt Bezüge des Vermögensgesetzes zum alten Rückerstattungsrecht auf.
Ferner widmet sich der Autor den Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Anspruchsberechtigung der Rechtsnachfolger stehen sowie weiteren vermögensrechtlichen Sonderproblemen wie der Bruchteilsrestitution und den Entschädigungsregelungen.