Zusammenfassung
Während die internationale informationelle Kooperation im Rahmen der Sachverhaltsermittlung in Steuersachen zwischen Deutschland und den EU-Staaten von supranationalen Normen mit sehr detaillierten Regelungen geprägt ist, beruht die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Staaten überwiegend auf bilateralen Übereinkommen mit weniger umfangreichen Vorgaben. Die Arbeit erörtert die Rechtsgrundlagen sowohl für Ersuchensauskünfte als auch für spontanen und automatischen Informationsaustausch und zeigt deren Grenzen auf.
Zentrales Problem der zwischenstaatlichen Kooperationen ist der Interessensschutz des Steuerpflichtigen und anderer Betroffener, deren Daten ausgetauscht werden. Die Darstellung diskutiert diese Frage umfassend.
Zwischenstaatliche informationelle Kooperation stellt nicht nur eine Belastung für den Steuerpflichtigen dar. Die möglichen begünstigenden Aspekte werden ebenfalls aufgezeigt.
Schließlich geht die Arbeit auf bisher kaum geregelte übergeordnete Probleme ein, wie z.B. die Kostenverteilung zwischen den kooperierenden Staaten. Diskutiert wird auch eine mögliche Zusammenarbeit mit Steueroasenstaaten entsprechend dem OECD-Muster „Agreement on Exchange of Information on Tax Matters“.
Die Arbeit wurde mit dem „Förderpreises Internationales Steuerrecht 2009“ der Bundessteuerberaterkammer ausgezeichnet.
- 7–24 Vorwort 7–24
- 31–32 Einleitung 31–32
- 333–348 Literaturverzeichnis 333–348