Zusammenfassung
Hielt der Reorganisationsgedanke für die Unternehmensinsolvenz Einzug in die InsO, wirft das neue Internationale Insolvenzrecht folgende Frage auf: Kann bei verbundenen Unternehmen das Vermögen des herrschenden Unternehmens für die Insolvenzmasse des abhängigen Unternehmens i.S. einer Konzernfolgeverantwortung herangezogen werden kann. Das Internationale Insolvenzverfahren begründet Konzentrationswirkungen, die dem beherrschenden Verfahrensrecht einräumen, unbekannte gesellschaftsrechtliche Einflüsse einzuführen. Auch nach der EUInsVO kann inländisches Vermögen von einem ausländischen Insolvenzverfahren erfasst werden. Im Zuge der Europäisierung des Gesellschaftsrechts ist eine insolvenzbegründete Haftungserstreckung im Konzern existent, die zu einer Insolvenz sichernden Rücklagenbildung zwingt. Scheiterte eine Insolvenzerstreckung nicht an dem Erfordernis der insolvenzrechtlichen Qualifikation des Kapitalersatzrechts, so ergäbe sich ein hiesiges Konfliktfeld für Konzerne, Banken, Insolvenzverwalter und Gerichte.
Der Autor nimmt Bezug auf das argentinische Insolvenzgesellschaftsrecht. Seine Erfahrungen aus Wissenschaft und Praxis als Rechtsanwalt fließen mit ein.
- 172–179 I. Einleitung 172–179
- 172–177 1. § 35 InsO 172–177
- 179–205 1. Deutschland 179–205
- 205–223 2. Argentinien 205–223
- 262–266 1. Niederlassung 262–266
- 291–295 1. Protokoll 291–295
- 312–315 1. Effizienzbewertung 312–315
- 317–325 I. Ergebnis in Thesen 317–325
- 325–328 II. Ausblick 325–328
- 329–336 Anhang: Gesetze 329–336
- 337–356 Literaturverzeichnis 337–356