Die Hassrede in der verfassungsrechtlichen Diskussion
Ein Beitrag im Lichte des deutschen, des U.S.-amerikanischen und des griechischen Rechts
Zusammenfassung
Hassrede (oder „hate speech“) umfasst rhetorische Aggressivität gegen rassische, ethnische, religiöse, geschlechtliche oder andere gesellschaftliche Gruppen und deren Mitglieder. Sie ist von zunehmender Aktualität für multikulturelle Gesellschaften und deren Integrationsprobleme. Das Buch analysiert den unterschiedlichen Grad an Schutz, der Hassrede in den USA, Deutschland und Griechenland zukommt. Amerika schützt sie weitgehend, das Verbot greift erst beim Umschlag zur Tätlichkeit, beim „hate crime“. Deutschland verbietet Hassrede als Volksverhetzung sowie Kollektivbeleidigung. Griechenland steht Deutschland nahe. Hinter diesen Unterschieden verbergen sich strukturelle Divergenzen in der Dogmatik der Meinungsfreiheit und tiefgreifende Dispute über die Funktion von Meinungsfreiheit, über staatliche Neutralität und Demokratie und das Verhältnis von formaler zu materialer Verfassungslegitimität. Die Spannungen zwischen Meinungsfreiheit einerseits und persönlicher Ehre, Menschenwürde, Gleichheit und Sicherheit anderseits stehen im Vordergrund. Das Buch zieht einen staatstheoretischen Vergleich; rechtsphilosophische Argumente werden systematisch einbezogen.
Die Arbeit wurde mit dem Südwestmetall-Preis 2006 ausgezeichnet.
- 17–28 Einleitung 17–28
- 23–28 III. Überblick 23–28
- 29–46 A. Schutzbereich 29–46
- 74–75 III. Fazit 74–75
- 341–344 I. Überblick 341–344
- 376–377 V. Rückblick 376–377
- 378–388 Schlussbetrachtung 378–388
- 389–425 Literaturverzeichnis 389–425