Zusammenfassung
Verstöße gegen das europäische Wettbewerbsrecht werden in erster Linie durch behördliche Ermittlungen aufgedeckt und nachgewiesen. In dem kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren kollidiert das Interesse an effektiver Aufdeckung von Wettbewerbsverstößen mit den Verteidigungsrechten der betroffenen Unternehmen.
Die VO (EG) Nr. 1/2003 hat der Europäischen Kommission zum Schutz des freien und unverfälschten Wettbewerbs zusätzliche Ermittlungsbefugnisse verliehen. Diese Ausweitung der Ermittlungsrechte und die stetig ansteigenden Bußgelder, welche die Europäische Kommission für Wettbewerbsverstöße verhängt, werfen die Frage nach den Grenzen der Ermittlungsbefugnisse auf.
Die Arbeit untersucht die Reichweite der verschiedenen Ermittlungsbefugnisse der Europäischen Kommission nach der VO (EG) Nr. 1/2003. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen dabei für jedes der gewährten Ermittlungsrechte die Grenzen der jeweiligen Befugnis.
Die Untersuchung gibt eine umfassende Orientierung über den Umfang zulässiger kartellrechtlicher Ermittlungshandlungen und ist daher für Wissenschaftler wie auch für Praktiker aus Behörden, der Anwaltschaft, Verbänden und Unternehmen gleichermaßen von Interesse.
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- 21–30 Teil 1: Einleitung 21–30
- 26–27 B. Ziel der Arbeit 26–27
- 27–27 C. Gang der Arbeit 27–27
- 55–58 IV. Zwischenfazit 55–58
- 140–146 IV. Zwischenfazit 140–146
- 157–159 IV. Zwischenfazit 157–159
- 231–238 IV. Zwischenfazit 231–238
- 261–264 IV. Zwischenfazit 261–264
- 264–282 G. Ermittlungen durch Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten (Art. 22 VO (EG) Nr. 1/2003) 264–282
- 279–282 IV. Zwischenfazit 279–282
- 291–300 Literaturverzeichnis 291–300