Zusammenfassung
Die öffentliche Hand ging nicht zuletzt aufgrund der angespannten Haushaltslage in den vergangenen Jahren vermehrt dazu über, öffentliche Aufgaben und Einrichtungen auf private Unternehmen zu übertragen. Auch in absehbarer Zeit ist nicht mit einem Privatsierungsende zu rechnen. Im Gegenteil, die Hoheitsträger befinden sich auf der Suche nach immer neuen Privatisierungs- und Kooperationsmodellen. Ein gesondertes Arbeitsrecht für die Privatisierung öffentlicher Rechtsträger gibt es in Deutschland jedoch nicht. Abgesehen von Privatisierungen aufgrund von Sondergesetzen (z. B. Privatisierung der Deutschen Bundespost, der Deutschen Bundesbahn und der Flugsicherung) bestimmen sich die arbeitsrechtlichen Auswirkungen von Privatisierungen nach der bestehenden Rechts- und Gesetzeslage. Da höchst unterschiedliche Rechtsstrukturen, nämlich die des öffentlichen und des privaten Rechts, aufeinander stoßen, entstehen bei Privatisierungen besondere Schwierigkeiten. Die Autorin untersucht, ob und inwieweit die jeweilige Privatisierung durch gestalterische Maßnahmen der Beteiligten begleitet bzw. beeinflusst werden kann.
- 117–117 V. Zwischenergebnis 117–117
- 185–186 IV. Zwischenergebnis 185–186
- 190–190 II. Zwischenergebnis 190–190
- 200–200 VI. Zwischenergebnis 200–200
- 230–231 IV. Zwischenergebnis 230–231
- 281–281 IV. Zwischenergebnis 281–281
- 294–294 III. Zwischenergebnis 294–294
- 309–325 Literaturverzeichnis 309–325