Machtmissbrauch marktbeherrschender Unternehmen im Europäischen Kartellrecht
Unter besonderer Berücksichtigung des Pharmavertriebs
Zusammenfassung
Im Fokus aktueller gesundheitspolitischer Diskussionen steht die Senkung der Arzneimittelausgaben. Ein Mittel dazu ist die Förderung von Parallelimporten. Eine Zunahme von Parallelimporten bedeutet für die Arzneimittelhersteller sinkende Gewinnmargen in dem Land, in das die Arzneimittel importiert werden. Im Interesse der Arzneimittelhersteller liegt daher eine Senkung der Parallelimporte. Dieses Ziel lässt sich dadurch verwirklichen, dass die Lieferungen von Arzneimitteln an parallelimportierende Großhändler beschränkt werden. Bisher vom EuGH unbeantwortet ist die Frage, ob dieses Verhalten der Arzneimittelhersteller ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gemäß Artikel 82 EG ist.
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Arzneimittelmarktes auf der Grundlage der Rechtsprechungshistorie des EuGH beantwortet diese Arbeit die Frage, wann eine marktbeherrschende Stellung eines Arzneimittelherstellers in einer solchen Konstellation vorliegt und ob er sie missbräuchlich ausnutzt, wenn er Maßnahmen ergreift, um Parallelimporte zu verhindern.
Das Werk wendet sich an Kartellrechtler ebenso wie an Pharmarechtler, die mit dem Problem des Machtmissbrauchs im Pharmavertrieb konfrontiert werden.
- 24–26 I. Sirena/EDA 24–26
- 39–39 X. „DLG“ 39–39
- 164–170 I. Der Marktanteil 164–170
- 174–175 IV. Die Nachfragemacht 174–175
- 215–226 Literaturverzeichnis 215–226