Zusammenfassung
Die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung - alles wie gehabt? Nach der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen (GRUR 2005, 882 ff.) stellt sich die Frage, ob wirklich alles beim Alten bleibt und unbegründete Abmahnungen aus (ggf. nur vermeintlichen) Ausschließlichkeitsrechten nach wie vor als ein Fall des per se rechtswidrigen Unternehmenseingriffs i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anzusehen sind. Trotz oder gerade wegen der Entscheidung des Großen Senats sind noch diverse Fragen offen geblieben. Ob die Rechtsprechung aufgrund dieser Entscheidung unverändert auf die ursprünglich entwickelte Rechtsprechungstradition zurückgreifen kann und wird, darf nach Ansicht des Verfassers durchaus bezweifelt werden.
Der Autor plädiert für eine Lösung über die vorrangig anzuwendenden Regelungen des UWG wie auch für eine nach den in Betracht kommenden Adressaten und Betroffenen der Schutzrechtsverwarnung differenzierende Betrachtung. Die materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Rechtsfolgen der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung und -klage, insbesondere die dem zu Unrecht Verwarnten zukommenden Abwehr- und Kompensationsansprüche werden eingehend anhand der in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen und nach den jeweiligen Adressaten der Verwarnung getrennt untersucht.
- 19–21 Einführung 19–21
- 310–312 V. Ergebnis 310–312
- 439–449 Literaturverzeichnis 439–449