Gendiagnostik bei Abschluss von Privatversicherungen
Unter besonderer Berücksichtigung der VVG- und Gesundheitsreform sowie des in Aussicht stehenden Gendiagnostikgesetzes
Zusammenfassung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Zulässigkeit der Verwertung bekannter genetischer Untersuchungsergebnisse bzw. der Anordnung der Vornahme solcher Tests bei Abschluss von privaten Kranken- und Lebensversicherungsverträgen. Das 2008 reformierte Versicherungsvertragsgesetz ist berücksichtigt. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt in der dogmatischen Auslegung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit des potentiellen Versicherungsnehmers nach §19 Abs. 1 S. 1 VVG.
Die Arbeit erlangt darüber hinaus an Aktualität aufgrund eines bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens zu einem Gendiagnostikgesetz. Neben einer kritischen Auseinandersetzung mit letzterem werden alternative Lösungsvorschläge diskutiert.
- 17–19 A. Problemstellung 17–19
- 36–40 I. Allgemeines 36–40
- 138–138 V. Ergebnis 138–138
- 149–150 II. Ergebnis 149–150
- 151–155 A. Rechtsfolgen 151–155
- 151–152 I. Grundsatz 151–152
- 152–155 II. Ausnahmen 152–155
- 156–157 C. Fazit 156–157
- 203–203 B. Verfehlte Kritik 203–203
- 205–220 Literaturverzeichnis 205–220