Zusammenfassung
Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) enthält detaillierte Regelungen zum Erwerb von Wertpapieren einer börsennotierten Aktien- oder Kommanditgesellschaft durch ein öffentliches Angebot. Ein Kennzeichen des öffentlichen Angebots ist die enge Bindung des Bieters an sein Angebot. Die praktisch alleinige Lösungsmöglichkeit mit Gestaltungsspielraum für den Bieter ist das Rechtsinstitut der Bedingung, das jedoch trotz seiner erheblichen praktischen Relevanz im Gesetz keine in sich geschlossene Ausformung gefunden hat. Die vorliegende Arbeit entwickelt daher über die bisher vorherrschende Einzelfallbewertung von Bedingungsklauseln hinaus aus den Zielen des WpÜG, seinen allgemeinen Grundsätzen und der Systematik seiner Einzelvorschriften allgemeingültige Kriterien zur Bestimmung übernahmerechtlich zulässiger Bedingungsklauseln und überprüft anschließend rechtstatsächlich bedeutsame Bedingungsgestaltungen anhand dieser Maßstäbe. Über die dogmatische Begründung der Schranken der Bedingungsgestaltung liefert die Arbeit damit auch eine für die Rechtspraxis wichtige Darstellung zulässiger Bedingungsklauseln in öffentlichen Erwerbsangeboten.
- 19–21 A. Fragestellung 19–21
- 23–24 I. Begriff 23–24
- 44–46 I. Lösungsrecht 44–46
- 71–75 I. Großbritannien 71–75
- 75–77 II. Schweiz 75–77
- 77–79 III. Österreich 77–79
- 79–80 IV. USA 79–80
- 81–85 I. Überblick 81–85
- 147–147 IX. Zwischenergebnis 147–147
- 155–155 V. Höchstmenge 155–155
- 218–223 IV. Bedingungsverzicht 218–223
- 224–224 VI. Zwischenergebnis 224–224
- 228–229 A. Inhalt 228–229
- 229–230 I. Schranken 229–230
- 231–231 C. Zusammenfassung 231–231
- 232–233 A. Überblick 232–233
- 234–240 C. Ausnahmen 234–240
- 234–238 I. Lösungsansätze 234–238
- 238–240 II. Zwischenergebnis 238–240
- 242–246 Kapitel 5: Ergebnisse 242–246
- 247–260 Literaturverzeichnis 247–260