Defizitärer Vollzug des Umsatzsteuerrechts
Legislative Verantwortung für Vollzugsdefizite, Rechtsfolgen und Rechtsschutz
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass eine aufgrund der gesetzlichen Ausgestaltung grundsätzlich nicht gleichmäßig vollziehbare Steuernorm wegen Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG rechtswidrig ist. Diese rein verfassungsrechtliche Bewertung kann aber nicht ohne weiteres für das gemeinschaftsrechtlich determinierte Steuerrecht gelten.
Der Autor beschäftigt sich daher mit der Frage, wie die Auffassung des BVerfG für das europarechtlich geprägte Umsatzsteuerrecht modifiziert werden muss. Hierbei wird danach differenziert, ob das strukturelle Vollzugsdefizit bereits auf der Ebene des europäischen Sekundärrechts liegt oder erst durch eine mangelhafte Umsetzung des mitgliedstaatlichen Gesetzgebers verursacht wurde.
Ein besonderes Augenmerk wird bei der Untersuchung darauf gelegt, wie der durch eine strukturell defizitäre Steuernorm Belastete effektiven Rechtsschutz erlangen kann.
- 21–24 Einführung 21–24
- 40–43 I. Das Zinsurteil 40–43
- 105–114 II. Rechtfertigung 105–114
- 115–115 IV. Schlussfolgerungen 115–115
- 134–137 III. Rechtfertigung 134–137
- 137–143 IV. Rechtsfolge 137–143
- 143–167 C. Rechtsschutz 143–167
- 143–153 I. Einspruchsverfahren 143–153
- 153–162 II. Klageverfahren 153–162
- 165–167 IV. Bewertung 165–167
- 167–168 D. Zwischenergebnis 167–168
- 168–168 I. Ungleichbehandlung 168–168
- 175–176 IV. Rechtsfolge 175–176
- 192–203 III. Rechtsschutz 192–203
- 215–246 Literaturverzeichnis 215–246