Einstweiliger Rechtsschutz im Gemeinschaftsprozessrecht
Eine Untersuchung der Rechtsprechung des EG/EU-Prozessrechts
Zusammenfassung
Rechtsbehelfe vor dem Europäischen Gerichtshof entfalten keine aufschiebende Wirkung. Im Gemeinschaftsprozessrecht ist der einstweilige Rechtsschutz rein repressiv ausgestaltet und kann nicht vor der Klageerhebung beantragt werden. Aus diesem Grund hat er eine andere Bedeutung als im deutschen Verwaltungsprozessrecht, was vor dem EuGH auftretenden deutschen Rechtsanwälten zuweilen Schwierigkeiten bereitet und in der deutschen Rechtswissenschaft auf Unverständnis stößt.
Ausgehend von dieser Feststellung werden die Aussetzungsanordnung und die "andere" einstweilige Anordnung, ihre Stellung im System des Rechtsschutzes vor dem EuGH sowie ihre Eigenschaften und Begründetheitsvoraussetzungen anhand der Rechtsprechung des EuGH dargestellt. Dabei wird rechtsvergleichend zur Erläuterung der Besonderheiten des einstweiligen Rechtsschutzes im internationalen und supranationalen Kontext auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des internationalen Gerichtshofs dargestellt. Ebenfalls macht der Autor auf die sehr strikte Auslegung der Grundbegriffe des einstweiligen Rechtsschutzes durch den EuGH aufmerksam und zeigt, wie sich Antragsteller diese enge Auslegung zunutze machen können.
Jorg Sladic ist als Rechtsreferent am EuGH tätig.
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- 17–20 Einleitung 17–20
- 28–30 1. Die Regel 28–30
- 30–33 2. Die Ausnahmen 30–33
- 33–47 1. Die Regel 33–47
- 47–49 2. Die Ausnahmen 47–49
- 116–117 VI. Zwischenergebnis 116–117
- 163–164 V. Zwischenergebnis 163–164
- 216–216 V. Zwischenergebnis 216–216
- 227–227 VII. Zwischenergebnis 227–227
- 230–231 Summary in English 230–231
- 234–236 Urteile des EuGH 234–236
- 236–237 Beschlüsse des EuGH 236–237
- 245–246 Urteile des EuG 245–246
- 246–247 Beschlüsse des EuG 246–247
- 254–255 Urteile des EGMR 254–255
- 255–255 Entscheidungen des StIGH 255–255
- 255–255 Entscheidungen des IGH 255–255
- 255–256 Entscheidungen des ICSID 255–256
- 257–266 Schrifttum 257–266
- 267–271 Stichwortverzeichnis 267–271