Zusammenfassung
In der gegenwärtigen analytischen Rechtsphilosophie wird die Debatte um die Objektivität des Rechts von reduktionistischen und metaphysischen Auffassungen dominiert, die oft in eine Sackgasse führen. Anders als diese Strategien greift der Autor in seiner Darstellung auf das begriffliche Arsenal der modernen analytischen Ontologie zurück. Rechtsnormen werden als abstrakte Entitäten aufgefasst, die innerhalb von semantischen Strukturen vorkommen. So gelingt es ihm, die Unergiebigkeit reduktionistischer und metaphysischer Positionen der Objektivität zu vermeiden, auch wenn die normative Natur des Rechts hierdurch noch nicht erklärt wird. Letzteres erfolgt durch den Nachweis, dass die genannten semantischen Strukturen argumentativer Natur sind. Dazu greift der Verfasser auf die Diskurs- und Argumentationstheorie des Rechts zurück und zeigt, dass die ontologische Struktur des Rechts dank dessen argumentativer bzw. diskursiver Natur auf die Sprachpragmatik zurückgeführt werden kann. Diese verweist auf eine grundlegende Autonomienorm kantischen Charakters, die aus den Grundvoraussetzungen der Argumentation abgeleitet werden kann. Auf diese Weise lässt sich zeigen, dass die Ontologie des Rechts, und mithin seine Objektivität, auf den formal-moralischen Gehalt einer Autonomiegrundnorm angewiesen ist.
- 11–12 Danksagung 11–12
- 13–18 Einleitung 13–18
- 19–22 Einleitung 19–22
- 44–45 Einleitung 44–45
- 60–68 Die Diskursebene 60–68
- 75–77 Einleitung 75–77
- 118–121 Rechtliche Entitäten 118–121
- 131–133 Einleitung 131–133
- 133–140 Bedeutung als Gebrauch 133–140
- 151–152 Einleitung 151–152
- 160–165 Prozedur und Richtigkeit 160–165
- 196–198 Einleitung 196–198
- 198–202 Gehalt und Sprache 198–202
- 246–248 Schluss 246–248
- 249–256 Bibliographie 249–256