Herausbildung des Subsidiaritätsverhältnisses zwischen Familie und Staat und seine heutige Bedeutung im Grundgesetz
Zusammenfassung
Die Familie als vielbeschworene „Keimzelle der Gesellschaft“ steht derzeit im Zentrum der politischen Auseinandersetzung. Neue Formen familiären Zusammenlebens sind entstanden, neue Instrumente zur finanziellen Unterstützung von Eltern und zum Ausbau von Krippenplätzen nähren die Diskussion. Doch wie weit reicht die Autonomie der Familie, wo beginnen die Eingriffbefugnisse des Staates? Zum Verhältnis zwischen Familie und Staat und den daraus folgenden verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Familienpolitik fehlt es noch immer an einer umfassenden Darstellung. Anhand des geltenden Verfassungsrechts entwickelt der Autor für diese Fragen eine Leitlinie, orientiert am Maßstab der Subsidiarität.