Zusammenfassung
Die Islamische Republik Iran ist an den gewohnheitsrechtlichen Inhalt der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gebunden. In der Verfassung Irans gelten Gleichheitsrechte jedoch nur für Musliminnen und Muslime. Auch wird der Schutz durch das Gesetz in der Verfassung den BürgerInnen der Islamischen Republik ausschließlich im Rahmen der zwölferschiitischen Auslegung des islamischen Rechts gewährt. Demzufolge gibt es unterschiedliche Rechte für unterschiedliche Menschen, je nach Geschlechts- und Religionszugehörigkeit. Wie man in Iran auf dieser Grundlage die universellen Menschenrechte diskutiert und wie man mit diesen umgeht, ist Gegenstand der Beiträge dieses Sammelbandes.
Schlagworte
Demokratie Frauenrechte Gesellschaftstudien Häusliche Gewalt Iranistik Islamisches Recht Kultursoziologie Orientalistik Reformen Religion und Politik Religiöse Minderheiten Schia- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 9–18 Einleitung 9–18
- 19–28 Introduction 19–28
- 281–288 Glossar / Glossary 281–288