Daten als Handelsware
Zur verfassungskonformen Ausgestaltung des Datenrechts nach dem Vorbild des Immaterialgüterrechts
Zusammenfassung
Kernthese des Werkes ist, dass das aktuelle Datenschutzrecht zu einem Datenrecht fortentwickelt werden muss. Die Verfasserin arbeitet heraus, dass der Personenbetroffene derzeit eine zu weitreichende Rechtsposition erhält, die aus Wertungsgesichtspunkten dahingehend eingeschränkt werden sollte, dass er ausschließlich in seinen persönlichkeitsrelevanten Beziehungen zu einem Datum geschützt wird. Die kommerzielle Verwertung eines Datums sollte hingegen dem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise für die Datenerzeugung Verantwortlichen gebühren. Hinsichtlich der Ausgestaltung eines zu normierenden Verwertungsrechts des Datenerzeugers, das die Nutzung eines konkreten Datums, in Abgrenzung von dessen Inhalt und dessen physischer Verkörperung, dem Rechtsinhaber mit Wirkung gegenüber jedermann zuweist, dient das Urheberrecht als Modell, da dort die Kombination von persönlichkeitsrechtlichen und vermögensrechtlichen Elementen eines einheitlichen Rechts praxistauglich gelungen ist.