Der deutsche Verfassungsgerichtsverbund
Symposium aus Anlass des 25-jährigen Bestehens des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Zusammenfassung
Mit der Annahme der Verfassung des Freistaates Sachsen entschied sich der Verfassungsgeber im Jahre 1992 für die Schaffung eines Verfassungsgerichtshofes, der fortan über die Einhaltung der Verfassung wachen sollte. Am 15. Juli 1993 konnten die ersten Mitglieder des Gerichtshofes sowie ihre Stellvertreter gewählt und im Sächsischen Landtag vereidigt werden. In dem Zeitraum von fünfundzwanzig Jahren sind beim Verfassungsgerichtshof bis heute knapp 3000 Verfahren eingegangen, in deren Rahmen nahezu die gesamte Bandbreite der diesem durch Verfassung und Gesetz überantworteten Zuständigkeiten mit Leben erfüllt worden ist.
Vor diesem Hintergrund bietet der 25. Jahrestag der Errichtung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen die Gelegenheit, gleichermaßen auf dessen Entstehung und Wirken zurückzublicken sowie dessen Stellung im Bundesstaat zu bedenken und das Verhältnis zwischen Landesverfassungs- und Bundesverfassungsgerichtsbarkeit zu analysieren. Aus diesem Grunde haben der Verfassungsgerichtshof und das an der Universität Leipzig bestehende Institut für Recht und Politik am 4. Dezember 2018 das Symposium „25 Jahre Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen“ durchgeführt.
Schlagworte
Verfassungsrecht Landesverfassung Verfassungsgerichtshof Bundesländer Gerichtsbarkeit Länder Verfassungsautonomie Landesverfassungsgerichtsbarkeit Freistaat Sachsen- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten